Neue Pflicht: FachFortbildungen nach §34C GewO
Alle selbständigen Immobilienmakler (auch freie Handelsvertreter – sogenannte "HGB’ler") und Wohnimmobilienverwalter müssen ab dem 01. August 2018 nach §34C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren und den Gewerbeämtern und allen Kunden nachweisen (dies gilt auch für Verwalter und Makler mit vielen Jahren Berufserfahrung oder mit der Ausbildungen als Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt).
Weitere Einzelheiten zum neuen Berufszulassungsgesetz für Makler und Hausverwalter finden Sie hier. <<< Einzelheiten zum neuen Gesetz >>>
Wir bieten für Immobilienmakler und Hausverwalter regelmäßig Aus- Fort- und Weiterbildungen an, welche in einer kompakten Fortbildungsmaßnahme die geforderte Gesamtstundenzahl von 20 Zeitstunden Pflichtfortbildung in drei Seminartagen abdeckt.
Bei Interesse können Sie nach dem Aufbaukurs auch direkt das dritte Modul (32 UStd. verteilt über zwei Wochenenden) des Immobilienwirt-Modulstudiums besuchen und dann zeitnah als
„Geprüfte/r Immobilienwirt/in (DFI)“ abschließen.
Alle unsere Seminare können Sie übrigens auch als Fernkurse durchführen oder auch in einer beliebigen Kombination von Seminar und/oder Fernkurs absolvieren.